Ein wahrhaft schauderhafter Anblick bot sich der Wiener Bevölkerung im Verhandlungssaal des Wiener Gerichts am 26. Oktober 1932. Dort waren vor dem Richtertisch zwei große Einmachgläser aufgestellt, in denen sich angekohlte Knochenreste und kleingeschnittene Fleischstücke befanden. Daneben stand eine Kinderbadewanne, die als Transportmittel für die zerstückelte Leichenteile gedient hatte sowie ein Hackstock, auf dem die Leiche zerstückelt worden war und auf diesem lag eine Säge und ein Beil mit angetrockneten Blutresten, mit denen die Leiche zerteilt worden war. Dieses Schauerensemble sollte den Geschworenen das schreckliche Verbrechen vor Augen führen, das der Angeklagte Franz Gruber an der 38 Jahren alten Witwe Marie Walter verübt hatte, der sich nun wegen Meuchelmord vor der Gericht verantworten musste. Wahrscheinlich wäre dieses Verbrechen nie ans Licht gekommen, hätten nicht die Fettfischer Johann Böhm und Johann Watzlawik am 10. April 1932 handtellergroße Fleischstücke nahe den Simmeringer Gaswerken an der Einmündung des Hauptsammelkanals in den Donaukanal entdeckt. Fettfischer waren oft Arbeitslose, die das schwimmende Fett aus dem Kanalsystem auffingen und abschöpften, um durch den Verkauf des Rohmaterials für industrielle Zwecke sich Geld dazuzuverdienen. Diese beiden Fettfischer brachten 80 Stück dieser Fleischbrocken zum Kommissariat Simmering. Der Dozent Dr. Schneider des Gerichtsmedizinischen Institut untersuchte die Fleischstücke, die eindeutig von einem Menschen stammten. Insgesamt wurden 280 Fleischstücke aus dem Wasser gefischt, die von einer 90 Kilogramm schweren Frau stammten, die zumindest eine Schwangerschaft aufgrund der Schwangerschaftsstreifen am Bauch hinter sich hatte und etwa 35 bis 40 Jahre alt war. Die Kriminalisten durchsuchten akribisch die Vermisstenanzeigen bis sie auf die 38 Jahre alte Witwe Marie Walter aus der Wichtelgasse 73 im 17. Wiener Gemeindebezirk Hernals stießen, die seit dem 14. April spurlos verschwunden war. Ihre Beschreibung passte zu den gefundenen Fleischbrocken. Nur wenige Tage nach ihrem Verschwinden hatte ihre Schwester Anna Magerl einen Zettel in ihrer Wohnung gefunden, auf dem stand: „Die Verhältnisse zwingen mich, für einige Tage zu verschwinden!“. Doch warum sollte Marie Walter ohne ihre 7 Jahre alte Tochter verreisen, die nun bei den Nachbarn lebte. Ihr letzter Lebensgefährte war Franz Gruber, besser bekannt als „Breserl“. Diesen statteten die Kriminalbeamten einen Besuch in dessen Wohnung in der Koppstraße ab, wo am Vortag ganz in der Nähe ein menschlicher Beckenknochen gefunden worden war. In der Wohnung fanden die Kriminalbeamten in einem Abfalleimer halbverbrannte Knochenstücke. Daraufhin wurde eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen, bei der weitere verkohlte Knochenstücke in einem Coloniakübel und einem Kessel in der Waschküche entdeckt wurden. Ebenso wurde eine Säge mit Blutspritzern gefunden. Mit dieser hatte Franz Gruber angeblich einen gefangenen Spitz zerstückelt, gegessen und dessen Reste verbrannt. Franz Gruber wurde verhaftet. Zwischenzeitlich hatte sich die Schwester von Marie Walter, Anna Magerl, das Leben genommen. Sie fühlte sich am Tod ihrer Schwester Anna schuldig. Als Franz Gruber von Annas Tod erfuhr, bezichtigte er diese ihre Schwester Marie im Streit getötet hatte. Anna mit der Franz eine Liebschaft nach Marie begonnen hat, bat ihn anschließend die Leiche ihrer Schwester zu entsorgen, weshalb er Marie zerstückelt hatte. Zuerst packte er die Leichenteile in Pakete, da das Blut aber durch das Packpapier drang, wusch er die Leichenteile, brachte diese mit einer Kinderbadewanne in die Waschküche, wo er sie verbrannte. Doch der Gestank war so unerträglich war und da die Fettmassen aus der Ofentür quollen, beschloss er die Leichenteile nun noch kleiner zu zerteilen. Dies tat er mit einer Hacke. Einige davon verbrannte er, andere stopfte er in den Abwasserkanal. Da der Beckenknochen zu groß war, packte er ihn in Packpapier und versteckte ihn in der Nähe seiner Wohnung. Anna Magerl reinigte danach die Wohnung und Waschküche. Die Kriminalbeamten glaubten diese Version von Franz Gruber natürlich nicht und konnten Franz Gruber letztendlich davon überzeugen die Wahrheit zu erzählen. Dieser sagte nun aus, dass er im Streit seine ehemalige Lebensgefährtin Marie Walter erwürgt hatte, da diese ihn mit einer Anzeige wegen unterschlagener Versatzscheine gedroht hatte. Er betonte im Affekt gehandelt zu haben. Danach hatte er ihre Leiche in ihrer Wohnung teilweise zerstückelt und erste Leichenteile entweder verbrannt oder in den Kanal gestopft. In seiner Wohnung zerteilte er weitere Leichenteile. Am 26. Oktober 1932 begann das Gerichtsverfahren gegen den Angeklagten Franz Gruber wegen Meuchelmordes an Marie Walter. Drei Tage waren für den Prozess anberaumt worden. Trotz, dass Franz Gruber ein Geständnis abgelegt hatte, widerrief er dieses am ersten Verhandlungstag und beschuldigte nun wieder die tote Anna Magerl ihre Schwester aus Eifersucht ermordet zu haben. Am 2. Verhandlungstag änderte Franz Gruber abermals seine Aussage, der von 6 Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt werden musste, da er nicht mehr am Prozess teilnehmen wollte, weil er ständig vom Publikum ausgebuht und beschimpft wurde. Diesmal gab er an, Marie Walter im Affekt erwürgt zu haben. Bei dem anschließenden Lokalaugenschein in Franz Grubers Wohnung waren Tausende von Wienern Vorort. Am letzten Verhandlungstag verkündigte der Gerichtshof schließlich das Urteil, dass die Geschworenen in einer einstündigen Besprechung gefällt hatten. Franz Gruber wurde zu 20 Jahren schweren Kerkers, verschärft durch hartes Lager in jedem Vierteljahr und einsame Absperrung in dunkler Zelle an jedem Jahrestag des Verbrechens verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Franz Gruber wurde am 7. Februar 1933 vom Obersten Gerichtshof verworfen. Anno 1942 verstarb Franz Gruber in der Strafanstalt Garsten an einem natürlichen Tod.
