
Einer der bekanntesten Kriminalfälle der Geschichte der DDR ist der Fall des sogenannten Rippers von Magdeburg, hinter dem sich Peter Albrecht verbirgt. Dieser soll zwischen 1973 bis 1995 mindestens zwei Menschen ermordet haben, der zum Sinnbild von Brutalität und Grausamkeit eines Serienmörders wurde. Peter erblickte am 12. Februar 1953 in Magdeburg das Licht der Welt, der kurz danach ins Heim abgeschoben wurde, da seine Eltern sich früh scheiden ließen. Mit 14 Jahren kam dieser in einen Jugendwerkhof, wo er erste kriminelle Erfahrungen machte. Anno 1971 wurde er nach einer Messerattacke auf seinen verhassten Stiefvater verurteilt. Doch dank einer Amnestie für Straftäter zum 23. Jahrestag der Gründung der DDR wurde er Anfang Oktober 1972 wieder aus der Haft entlassen. Um Peter wieder in die Gesellschaft einzugliedern, wurde ihm eine Arbeit als Elektroschweißer beim VEB Messgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“ vermittelt. Doch Peter schaffte es nicht seine kriminelle Vergangenheit hinter sich zulassen, der immer mal wieder Einbrüche verübte, weshalb seine 17 Jahre alte Freundin Ilona J. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Nur kurze Zeit später, in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 1973, kam es zu einem grausamen Verbrechen. In einer Dachgeschosswohnung in Magdeburg wurden die 23 Jahre alte Wohnungsinhaberin Ingrid R., der 21 Jahre alte Frank L. und Ilona tot aufgefunden. Die anschließende Autopsie ergab, dass der Täter unglaubliche 200-mal mit einem Messer wie im Rausch zugestochen hatte. Schnell geriet Peter als Ex-Freund von der getöteten Ilona ins Visier der Ermittler, der verhaftet wurde, nachdem in einer Mülltonne blutbefleckte Kleidungsstücke gefunden worden waren, die Peter in der Tatnacht getragen hatte. Schließlich gestand Peter im Verhör die bestialische Ermordung. Nach einem sechstägigen Prozess wurde Peter am 11. Februar 1974 vom Bezirksgericht Magdeburg wegen dreifachen Mordes zum Tode verurteilt. Doch nachdem Urteil nahm der Fall eine unerwartete Wende, da Peter im Angesicht des Todes sein Geständnis widerrief. Er gab an lediglich Frank L. getötet zu haben, der zuvor die beiden Frauen ermordet hatte. Auf Anweisung des DDR-Staatschefs Erich Honecker wurde der Fall neu aufgerollt. Dabei kam eine Beweislücke zum Vorschein, die Peter schließlich das Leben rettete. Denn auf der damaligen Kleidung von Peter wurden nur Blutspuren von Frank L. gefunden, nicht jedoch Blutspuren der beiden getöteten Frauen, was dessen Aussage stützte. In einem neuen Gerichtsverfahren im November 1974 wurde die Todesstrafe daraufhin in lebenslange Haft umgewandelt. Peter verbüßte diese weiterhin im Gefängnis in Brandenburg an der Havel. Die Angehörigen der drei Mordopfer wurden über den neuen Sachverhalt nicht in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurde Peter im April 1991 nach 18 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen. Er hatte nach bundesdeutschem Recht schon acht Jahre zu lange im Gefängnis gesessen, da er zur Zeit der Tat noch keine 21 Jahre alt gewesen und deshalb als Heranwachsender zu behandeln war. Nach Peters Freilassung ließ dieser sich in einer Kleinstadt in Brandenburg nieder, wo er im Rotlichtmilieu als Hausmeister tätig war. Doch das Böse in ihm war nicht gebannt. Am 16. März 1995 lernte Peter in einer Bar die erst 16 Jahre alte Schülerin Melanie J. kennen, die er zu sich nach Hause mitnahm. Dort brachte er diese um. Melanies Mutter erstattete nachdem Melanie unauffindbar war, bei der Polizei eine Vermisstenanzeige und engagierte einen Privatdetektiv. Auch diesmal konnte Peter nicht entkommen, da Zeugen ihn mit Melanie wegfahren gesehen hatten und ihn der Privatdetektiv schließlich dazu brachte, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Peter hatte Melanie erwürgt, da er beim einvernehmlichen Sex, versagt und diese ihn deshalb als „Schlappschwanz“ bezeichnet hatte. Am 15. Dezember 1995 fand der Prozess wegen Mordes an Melanie J. vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam statt. Peter wurde wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt, die er in verschiedenen Gefängnissen vollständig absaß. Er wurde dort mehrfach therapiert und schloss zwei Berufsausbildungen erfolgreich ab. Schließlich wurde er im März 2008 als freier Mann aus der Haft entlassen. Über seinen weiteren Verbleib in Freiheit wurden keine weiteren Informationen publiziert. Der Fall des Rippers von Magdeburg bleibt bis heute einer der populärsten Kriminalfälle der DDR, der ein Lehrstück über die Abgründe der menschlichen Seele und den Kampf zwischen Gut und Böse ist.