Die letzte Person, die in Gmünd hingerichtet wurde, war Eva Kary, die angeblich ihren Ehemann mit Arsenik ums Eck gebracht haben soll. Eva Kary wurde als Eva Faschauner am 21. Dezember 1737 in Malta in Kärnten geboren, deren Leben bis heute ein faszinierendes und tragisches Kapitel der Kärntner Geschichte ist. Evas Leben spiegelt die Herausforderungen und Ungerechtigkeiten wider, mit denen Frauen ihrer Zeit konfrontiert waren. Eva wurde als Tochter des Bergbauern Christian Faschauner und dessen Ehefrau Maria vom Maltaberg geboren. Eva wuchs auf dem gut wirtschaftenden Faschaunerhof auf. Da es keinen männlichen Erben gab, bot ihr Vater Christian ihr an, den Hof gemeinsam mit einem Ehemann zu führen. Mehrere Brautwerbungen schlug sie jedoch aus, bis der schwer verschuldete Bauer Jakob Kary, besser bekannt als der Hörlbauer von Untermalta, 1770 seine Werber schickte. Für Jakob war die Heirat mit Eva die einzige Möglichkeit, seine finanziellen Sorgen loszuwerden. Für Eva hingegen stellte die Ehe den einzigen Weg dar, um an ihr Erbe zu gelangen. Noch vor der Hochzeit am 7. Februar 1770 in der Pfarrkirche Malta übernahm Evas Vater nicht nur Jakobs Schulden, sondern auch die gesamten Kosten der Hochzeit. Es schien zunächst, als würden beide ihre Ziele erreichen, doch das Schicksal führte jedoch einen unvorhergesehenen Plan im Schilde. Eva war erst 4 Wochen und fünf Tage verheiratet und schon so unglücklich in ihrer Ehe. Am 9. März 1770 hatte Eva zum Mittagessen die traditionelle Fastenspeise Topfenknödel zubereitet, ein beliebtes Gericht in der Region. Die Reste des Mittagsessen servierte Eva ihrem Ehemann und dessen Mutter zur Nachmittagspause. Eva selbst aß nichts davon, da es ihr unwohl war. Nach dem Verzehr der Topfenknödel litt sowohl Jakob als auch seine Mutter an Unwohlsein und Erbrechen. Jakobs Gesundheitszustand verschlechterte sich immer mehr, so dass er am 11. März 1770 verstarb. Währenddessen erholte sich seine Mutter langsam. In dem kleinen Dorf verbreiteten sich Gerüchte schnell. Die Dorfbewohner begannen zu tuscheln, dass der Tod Jakobs kein natürlicher gewesen sein könnte. Und so entbrannte der Verdacht gegen Eva Kary. Denn Jakobs Lippen und Gesicht wiesen eine bläuliche Färbung auf, was als Anzeichen für eine Arsenvergiftung galt. Die Vorwürfe gegenüber Eva erhärteten sich vor allem aufgrund ihrer scheinbar mangelnden Betroffenheit über den Tod ihres Mannes. Die Dorfgemeinschaft konnte nicht verstehen, warum sie nicht um ihren verstorbenen Ehemann trauerte, und schon bald hieß es hinter vorgehaltener Hand, dass sie etwas mit Jakobs Tod zu tun habe. Die Graf Lodronsche Herrschaft in Gmünd wurde auf die Gerüchte aufmerksam und lud Eva ein, um sie zu befragen. Bei diesem Verhör wurde sie gefragt, ob es in ihrem Hof „Hüttrach“ gebe, was zu jener Zeit ein Synonym für das giftige Arsen war. Eva verneinte, aber die Realität war, dass viele Höfe Arsen zur Behandlung von Tierkrankheiten verwendeten. Es war also durchaus möglich, dass auch ihr Hof damit ausgestattet war, was später auch bewiesen werden konnte. Trotz ihrer Erklärung wurde das Misstrauen nicht weniger. Die Dorfbewohner waren überzeugt, dass Eva schuld an Jakobs Tod war, und bald darauf wurde eine Kommission eingesetzt, um den Fall näher zu untersuchen. Der Leichnam von Jakob Kary wurde exhumiert und im Turmzimmer des Kronegghofes durch den Arzt Anton Karl von Willburg obduziert. Schnell war klar, dass der Bauer mit Arsen vergiftet worden war. Denn der Saft, der aus dem Magen und Darm entnommen worden war, wurde auf heiße Kohle gegossen, da dieser einen Knoblauchgeruch verströmte, was typisch für eine Arsenvergiftung war, bestand kein Zweifel mehr, dass Jakob vergiftet worden war. Im gleichen Atemzug wurde Eva angeklagt und in die „Keuchen“, den Kerker von Gmünd, gesperrt. Nun begann ein dunkles Kapitel in Evas Leben. Lange Zeit verbrachte Eva, die kein Geständnis ablegte, unter unmenschlichen Bedingungen im Kerker. Dann wurde im Juni 1772 der Prozess an den Bannrichter Benedict Alphons von Emperger übertragen. Eva gestand diesem im Verhör, dass wohl etwas in den Topfenknödel gewesen sei, sie aber nicht wisse, wie es dorthin gelangt war. Daraufhin beantragte dieser bei der übergeordneten Landeshauptmannschaft die peinliche Befragung, damit war die Folter gemeint, durchführen zu dürfen. Die Folter wurde als Methode zur Erlangung von Geständnissen eingesetzt. Diese war nach der Theresianischen Halsgerichtsordnung erlaubt. Im Februar 1773 wurde bei Eva die peinliche Befragung durchgeführt, dafür wurde Eva geschnürt. Eva wurde auf einen Hocker gesetzt und an eine Leiter angelehnt, anschließend wurden ihre Hände und Füße mit Schnüren gefesselt. Diese wurden von den Knechten des Scharfrichters mithilfe von Walzen fest zusammengezogen. Eva gestand schließlich unter Schmerzen, ihren Ehemann mit Arsen vergiftet zu haben, um ihn loszuwerden. Sie hatte aus einem kleinen Kästchen, dem sogenannten Almerkastl, in dessen oberen Fach sich ein Leinenbeutel mit einem Arsenik-Brocken befand, ein erbsengroßes Stück abgebrochen. Dieses hatte sie verrieben und in den Schmalz gemischt, in dem sie die Topfenknödel geröstet hatte. Dieses Geständnis, das unter Zwang abgelegt wurde, sollte ihre Verurteilung besiegeln. Am 16. Februar 1773 fiel das Urteil. Eva Kary wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt. In einem verzweifelten Versuch, ihr Leben zu retten, wandte sich Eva an die damalige Kaiserin Maria Theresia und bat um Gnade. Ihr Bitte führte dazu, dass die Vollstreckung des Urteils zunächst aufgeschoben wurde, jedoch konnte sie die Hinrichtung nicht gänzlich verhindern. Am 9. November 1773 fand schließlich die Hinrichtung von Eva Kary auf dem Richtplatz von Gmünd, bekannt als Galgenbichl, statt. Bevor Eva enthauptet wurde, wurde ihr ihre rechte Hand abgeschlagen. Es war die letzte Hinrichtung, die dort durchgeführt wurde. Eva Kary wurde somit nicht nur zur letzten Frau, die in Gmünd hingerichtet wurde, sondern auch zur letzten Person, die durch Folter zu einem Geständnis gedrängt wurde. Denn nur drei Jahre später ließ Maria Theresia die Folter in Österreich abschaffen. Die Geschichte von Eva Kary ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie gesellschaftliche Normen und Vorurteile das Leben eines Individuums beeinträchtigen können. In einer Zeit, in der Frauen oft keine Stimme hatten, wurde Eva Opfer von Intrigen und Misstrauen. Ihr Schicksal zeigt die Brutalität des damaligen Rechtssystems und die Unbarmherzigkeit der Dorfgemeinschaft. Es bleibt die Frage, ob Eva tatsächlich schuld war oder ob sie einfach nur die Sündenbock-Figur war, die in einer Zeit des Zweifels und der Angst gebraucht wurde. Das traurige Ende von Eva Kary hinterlässt uns mit der Einsicht, dass Geschichte oft aus den Perspektiven der Mächtigen geschrieben wird, während die Stimmen der Schwächeren, wie die von Eva, in der Stille verloren gehen. Doch bis heute erinnern an deren tragisches Leben zahlreiche Publikationen, wodurch Eva Kary unsterblich geworden ist.
